Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 06.02.1979, Az.: 2 BvR 154/78

Ausschluß eines Pressevertreters; Verhandlung; Entfernung aus dem Sitzungssaal; Verstoß gegen GG; Gerichtsverfassungsrechtliche Vorschriften; Sitzungspolizei; Bedeutung und Tragweite der Pressefreiheit

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
06.02.1979
Aktenzeichen
2 BvR 154/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10928
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 50, 234 - 244
  • AfP 1979, 301-303
  • DRiZ 1979, 189-190
  • DVBl 1980, 87 (Kurzinformation)
  • JZ 1979, 437-438
  • MDR 1979, 467-468 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1979, 1400-1401 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Wenn der Ausschluß eines Pressevertreters von der Verhandlung oder seine Entfernung aus dem Sitzungssaal durch die gerichtsverfassungsrechtlichen Vorschriften über Öffentlichkeit und Sitzungspolizei offensichtlich nicht gedeckt ist oder wenn das Gericht den angewendeten Bestimmungen einen der Bedeutung und Tragweite der Pressefreiheit widerstreitenden Sinn beigelegt hat, verstößt diese Maßnahme gegen Art. 5 Abs. 1 GG.