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Bundessozialgericht
Urt. v. 22.06.1976, Az.: 8 RU 148/75

Freizeitveranstaltung; Fortbildungsveranstaltung; Besuch desOktoberfestes; Unfallversicherungsschutz; Organisation

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.06.1976
Aktenzeichen
8 RU 148/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10834
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR 2200 § 548 Nr 21

Amtlicher Leitsatz

Der vom Betrieb ausgewählte Teilnehmer an einem Lehrgang oder einer Fortbildungsveranstaltung steht bei einem Besuch des Münchener Oktoberfestes auch dann nicht unter Unfallversicherungsschutz, wenn eine solche Freizeitveranstaltung vom Arbeitgeber im Rahmen des Lehrgangs organisiert und finanziert worden ist.