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§ 33 LMG - Zugang zu Telemedien

Bibliographie

Titel
Landesmediengesetz (LMG) 
Amtliche Abkürzung
LMG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
225-1

§ 21 Abs. 5 gilt für rundfunkähnliche Telemedien und Telemedien im Sinne des § 19 MStV entsprechend.