Bundesgerichtshof
Urt. v. 02.07.1985, Az.: VI ZR 177/84
Kraftfahrzeugunfall; Mietwagen für Urlaubsreise; Einholung mehrerer Angebote; Zumutbarkeit
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 02.07.1985
- Aktenzeichen
- VI ZR 177/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 12848
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1986, 305 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1985, 2639-2640 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1985, 1092 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Wenn der Geschädigte nach einem Kraftfahrzeugunfall einen Mietwagen für eine längere Zeit und eine größere Strecke (hier: eine dreiwöchige Urlaubsreise) benötigt, darf er nicht auf das erstbeste Angebot eingehen, sondern muß mindestens ein oder zwei Konkurrenzangebote einholen.