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Bundesgerichtshof
Urt. v. 02.07.1985, Az.: VI ZR 177/84

Kraftfahrzeugunfall; Mietwagen für Urlaubsreise; Einholung mehrerer Angebote; Zumutbarkeit

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
02.07.1985
Aktenzeichen
VI ZR 177/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12848
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1986, 305 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1985, 2639-2640 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1985, 1092 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wenn der Geschädigte nach einem Kraftfahrzeugunfall einen Mietwagen für eine längere Zeit und eine größere Strecke (hier: eine dreiwöchige Urlaubsreise) benötigt, darf er nicht auf das erstbeste Angebot eingehen, sondern muß mindestens ein oder zwei Konkurrenzangebote einholen.