Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.09.1969, Az.: 2 AZR 524/68
Ausgleichsquittung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 25.09.1969
- Aktenzeichen
- 2 AZR 524/68
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 10138
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf - 16.10.1968 - AZ: 3 Sa 409/68
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1969, 1539
- DB 1969, 2233 (Volltext)
Amtlicher Leitsatz
Unterschreibt ein Arbeitnehmer eine Ausgleichsquittung, in der er ausdrücklich erklärt, daß seine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten sind und ihm aus Anlaß der Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Ansprüche mehr zustehen, liegt darin auch der Verzicht auf die Geltendmachung der Sozialwidrigkeit der Kündigung.