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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.09.1969, Az.: 2 AZR 524/68

Ausgleichsquittung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.09.1969
Aktenzeichen
2 AZR 524/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10138
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf - 16.10.1968 - AZ: 3 Sa 409/68

Fundstellen

  • BB 1969, 1539
  • DB 1969, 2233 (Volltext)

Amtlicher Leitsatz

Unterschreibt ein Arbeitnehmer eine Ausgleichsquittung, in der er ausdrücklich erklärt, daß seine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten sind und ihm aus Anlaß der Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Ansprüche mehr zustehen, liegt darin auch der Verzicht auf die Geltendmachung der Sozialwidrigkeit der Kündigung.