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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.03.1956, Az.: 1 AZR 138/55

Gleichbehandlungsgrundsatz; Unterstützungsverein; Zahlung freiwilliger Altersrenten; Unterstützungszahlung; Fortgeführter Betrieb; Eingestellter Betrieb

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
02.03.1956
Aktenzeichen
1 AZR 138/55
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1956, 10004
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 10 zu § 242 BGB Ruhegehalt
  • DB 1956, 503 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1956, 806-807 (Volltext mit amtl. LS)
  • SAE 1956, 230

Amtlicher Leitsatz

Es stellt weder Willkür noch eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes dar, wenn ein Unterstützungsverein, der zur Zahlung freiwilliger Altersrenten für die Arbeiter zweier dem gleichen Unternehmer gehöriger aber räumlich und gegenständlich völlig voneinander getrennter Betriebe gegründet worden ist, seine Unterstützungszahlung nur an die Rentner des einen fortgeführten Betriebes zahlt, dagegen die Zahlung an die Rentner des anderen Betriebes einstellt, nachdem der Arbeitgeber diesen Betrieb als unrentabel stillgelegt und das Fabrikgelände an einen anders gearteten Betrieb veräußert hat.