Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 25.11.2013, Az.: 5 StR 531/13

Annahme bandenmäßigen Handeltreibens bei Zusammenfassung mehrfach durchgeführter Einkaufshandlungen zu einer einzigen Bewertungseinheit

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
25.11.2013
Aktenzeichen
5 StR 531/13
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2013, 50227
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Berlin - 26.04.2013

Fundstelle

  • NStZ-RR 2014, 215

Verfahrensgegenstand

Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. November 2013

beschlossen:

Tenor:

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 26. April 2013 werden nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Ergänzend bemerkt der Senat:

Die vertretbare Zusammenfassung der mehrfach durchgeführten Einkaufshandlungen zu einer einzigen Bewertungseinheit steht der Annahme bandenmäßigen Handeltreibens nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177).

Basdorf
Sander
Schneider
Berger
Bellay