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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.07.1977, Az.: 5 AZR 350/76

Vernehmung eines Zeugen; Rechtshilfe; Wahrheitsgehalt der Aussage

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
27.07.1977
Aktenzeichen
5 AZR 350/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10150
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 28.04.1976 - 6 Sa 99/75

Fundstelle

  • AP Nr. 1 zu § 355 ZPO

Amtlicher Leitsatz

Die Vernehmung eines Zeugen, der nur im Wege der Rechtshilfe durch den ersuchten Richter vernommen werden kann, darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden, ohne unmittelbare Vernehmung vor dem Prozeßgericht sei der Wahrheitsgehalt der Aussage nicht zu beurteilen.