Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.10.1974, Az.: 3 AZR 488/73
Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Vertragsverletzung; Kenntnis des Kündigenden; Schadenersatzpflicht
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 24.10.1974
- Aktenzeichen
- 3 AZR 488/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 10163
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 06.06.1973 - 3 (6) 362/72
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1974, 1640
- DB 1974, 2406 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Eine unwirksame außerordentliche Kündigung kann eine Vertragsverletzung sein. Sie verpflichtet zum Schadenersatz dann, wenn der Kündigende die Unwirksamkeit der Kündigung oder die ungehörigen Begleitumstände kannte oder bei gehöriger Sorgfalt kennen mußte und daraus ein Schaden entsteht.