Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.02.1972, Az.: 1 AZR 223/71
Haftung des Arbeitnehmers; Unfall; Grobe Fahrlässigkeit; Subjektive Umstände; Darlegungspflicht
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 22.02.1972
- Aktenzeichen
- 1 AZR 223/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10135
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Frankfurt 03.03.1971 - 6 Sa 543/70
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1972, 1442-1443 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1972, 1388
- VersR 1972, 773-774 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Zwar müssen bei der Beurteilung der Frage, ob bei einem Unfall grobe Fahrlässigkeit anzunehmen ist, auch subjektive Umstände berücksichtigt werden. Diese müssen aber mit dem Unfallgeschehen selbst im Zusammenhang stehen und geeignet sein, auf dieses einzuwirken. Solche Umstände, die entweder belastender oder entlastender Art sind, müssen von demjenigen dargetan werden, der sich zu seinen Gunsten darauf berufen will.