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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.02.1972, Az.: 1 AZR 223/71

Haftung des Arbeitnehmers; Unfall; Grobe Fahrlässigkeit; Subjektive Umstände; Darlegungspflicht

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
22.02.1972
Aktenzeichen
1 AZR 223/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10135
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 03.03.1971 - 6 Sa 543/70

Fundstellen

  • DB 1972, 1442-1443 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1972, 1388
  • VersR 1972, 773-774 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Zwar müssen bei der Beurteilung der Frage, ob bei einem Unfall grobe Fahrlässigkeit anzunehmen ist, auch subjektive Umstände berücksichtigt werden. Diese müssen aber mit dem Unfallgeschehen selbst im Zusammenhang stehen und geeignet sein, auf dieses einzuwirken. Solche Umstände, die entweder belastender oder entlastender Art sind, müssen von demjenigen dargetan werden, der sich zu seinen Gunsten darauf berufen will.