Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.11.1975, Az.: 4 AZR 493/74
Tätigkeitsmerkmale; Besondere Schwierigkeit; Maß der geforderten Verantwortung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 18.11.1975
- Aktenzeichen
- 4 AZR 493/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 10108
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamburg 13.05.1974 - 2 Sa 68/72
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- § 23 BAT
- § 256 ZPO
Fundstelle
- AP Nr 89 zu §§ 22, 23 BAT
Amtlicher Leitsatz
1. Die Tätigkeitsmerkmale der VergGr. I b BAT Fallgruppe 1 "besondere Schwierigkeit und Bedeutung ihres Aufgabenkreises" stellen eine beträchtliche Steigerung gegenüber den Anforderungen dar, die die Merkmale der VergGr. II a Fallgruppe 1 an einen Angestellten stellen.
2. Auf das Maß der geforderten Verantwortung kommt es bei der VergGr. I b BAT Fallgruppe 1 nicht an, da dieses als tarifliches Tätigkeitsmerkmal erst in der VergGr. I a BAT Fallgruppe 1 vorgesehen ist.