Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 10.10.1977, Az.: BVerwG 1 DB 9/77
Einleitungsverfügung; Beamter; Fehlverhalten; Untersuchungsführer; Haftbefehl; Strafbare Handlungen; Einleitungsbehörde; Dienstvergehen; Illegaler Handel mit Kriegswaffen; Illegaler Handel mit Schußwaffen; Entfernung aus Dienst
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 10.10.1977
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 DB 9/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11090
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- BDiG Frankfurt 12.05.1977 - I BK 1/77
Rechtsgrundlagen
- § 33 S. 2 BDO
- § 54 S. 3 BBG
- § 77 Abs. 1 S. 2 BBG
- § 53 Abs. 3 S. 2 WaffG
Amtlicher Leitsatz
1. Die Einleitungsverfügung soll dem Beamten das ihm zur Last gelegte Fehlverhalten nach Art, Umfang und Zeit deutlich machen, damit er sich zweckgerecht verteidigen kann. Sie soll auch den Untersuchungsführer darüber unterrichten, welche Vorwürfe und Sachverhalte er zu untersuchen hat. Eine Einleitungsverfügung erfüllt diese Voraussetzungen für ihre Wirksamkeit, wenn darin auf einen Haftbefehl gegen den Beamten verwiesen wird, in dem die ihm zur Last gelegten strafbaren Handlungen nach Gegenstand, Umfang und Zeit im einzelnen aufgeführt sind und wenn zugleich deutlich gemacht ist, daß die Einleitungsbehörde hierin ein Dienstvergehen sieht.
2. Illegaler Handel mit Kriegswaffen und Schußwaffen ist ein Dienstvergehen, das je nach den Umständen des Einzelfalles zur Entfernung aus dem Dienst führen kann.