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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.12.1981, Az.: 4 AZR 347/79

Tatsächlich trennbare Tätigkeiten; Tariflich selbständige Bewertung; Zusammenhangstätigkeiten; Arbeitsvorgang; Umfang der selbständigen Leistungen; Tätigkeitsmerkmal

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
02.12.1981
Aktenzeichen
4 AZR 347/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10009
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Marburg 23.06.1977 - 1 Ca 446/76
LAG Frankfurt 07.12.1978 - 2 Sa 888/77

Fundstellen

  • BAGE 37, 181 - 189
  • PersV 1983, 520

Amtlicher Leitsatz

1. Tariflich selbständig zu bewertende, tatsächlich trennbare Tätigkeiten, die keine Zusammenhangstätigkeiten darstellen, sind jeweils für sich zu bewerten und können nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden.

2. Der Umfang der selbständigen Leistungen ist Tätigkeitsmerkmal und muß deshalb nach BAT § 22 Abs. 2 u. Abs. 3 innerhalb des Arbeitsvorganges vorliegen. Tätigkeiten mit und ohne selbständige Leistungen können nicht zusammengefaßt werden.