Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.12.1981, Az.: 4 AZR 347/79
Tatsächlich trennbare Tätigkeiten; Tariflich selbständige Bewertung; Zusammenhangstätigkeiten; Arbeitsvorgang; Umfang der selbständigen Leistungen; Tätigkeitsmerkmal
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 02.12.1981
- Aktenzeichen
- 4 AZR 347/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 10009
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Marburg 23.06.1977 - 1 Ca 446/76
- LAG Frankfurt 07.12.1978 - 2 Sa 888/77
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- BAT Anl. 1a
Fundstellen
- BAGE 37, 181 - 189
- PersV 1983, 520
Amtlicher Leitsatz
1. Tariflich selbständig zu bewertende, tatsächlich trennbare Tätigkeiten, die keine Zusammenhangstätigkeiten darstellen, sind jeweils für sich zu bewerten und können nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden.
2. Der Umfang der selbständigen Leistungen ist Tätigkeitsmerkmal und muß deshalb nach BAT § 22 Abs. 2 u. Abs. 3 innerhalb des Arbeitsvorganges vorliegen. Tätigkeiten mit und ohne selbständige Leistungen können nicht zusammengefaßt werden.