Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 26.06.1952, Az.: IV ZR 228/51

Ehe; Räumlich-gegenständlicher Bereich; Geliebte des Ehemanns; Ehewohnung; Familienwohnung; Unterlassungsklage

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
26.06.1952
Aktenzeichen
IV ZR 228/51
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1952, 10032
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 6, 360 - 369
  • JA 2004, 611-613 (Volltext mit amtl. LS)
  • JZ 1952, 688-689 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
  • MDR 1952, 541-542 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1952, 975-976 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Art. 6 GG schützt die Ehefrau vor dem Eindringen oder die Aufnahme der Geliebten des Ehemanns in den räumlich-gegenständlichen Bereich der Ehe. Die Ehe- und Familienwohnung ist insbesdondere geschützt. Einen Eingriff in ihr Recht auf diesen Bereich ist von der Ehefrau mit einer Klage gegen den Ehemann oder die Ehebrecherin auf Beseitigung der dadurch bewirkten Störung und auf Unterlassen künftiger Störungen abzuwehren.