Bundesgerichtshof
Urt. v. 21.01.1986, Az.: VI ZR 35/85
Sichtbeschränkung durch Verkehrsschilder; Verletzung des Vorfahrtrechts; Verkehrsschilder
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 21.01.1986
- Aktenzeichen
- VI ZR 35/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 13596
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DAR 1986, 142
- VRS 70, 429
- VersR 1986, 579-580 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Beschränken aufgestellte Verkehrsschilder die Sicht eines Wartepflichtigen in die bevorrechtigte Straße, so verletzt dieser durch das Auffahren auf die Kreuzung schuldhaft das Vorfahrtrecht eines von dort mit hoher Geschwindigkeit herankommenden Kraftfahrzeugs (hier: 104 km/h bei erlaubten 50 km/h), soweit er bereits vorher in die Straße unbeschränkt einsehen konnte.