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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.11.1962, Az.: 2 AZR 109/62

Nahauslösungen für Montagearbeiter; Arbeitsentgelt; Ersatz für Mehraufwendungen; Pauschalbeträge; Verbesserung des Lebensstandardes

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
08.11.1962
Aktenzeichen
2 AZR 109/62
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1962, 10039
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 21.12.1961 - 7 Sa 512/61

Fundstellen

  • BAGE 13, 301 - 304
  • DB 1963, 207-208 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Nahauslösungen für Montagearbeiter sind ihrem Wesen nach nicht Arbeitsentgelt i.S. des ArbKrankhG, sondern Ersatz für Mehraufwendungen.

2. Nahauslösungen sind jedoch als Arbeitsentgelt zu behandeln, wenn der Montagearbeiter sie als Pauschalbeträge fortlaufend bezieht und die naheliegende Möglichkeit hat, sie nicht für Mehraufwendungen auszugeben, sondern zur Verbesserung seines Lebensstandardes zu verwenden.