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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 21.11.1989, Az.: 2 BvR 684/88

Nachforschen; Schriftsatz; Akten; Zweifel

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
21.11.1989
Aktenzeichen
2 BvR 684/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 12217
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW 1990, 2374-2375 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ein Verfahrensbeteiligter ist weder verpflichtet, von sich aus nachzuforschen, ob ein von ihm in zulässiger Weise eingereichter Schriftsatz sich noch bei den Akten befindet, noch ist er gehalten, bei Auftauchen diesbezüglicher Zweifel selbständig nach dem Verbleib des Schriftsatzes zu forschen.