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Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.03.1986, Az.: 1 StR 71/86

Waffenbegriff; Fehlende Munition; Bestimmungsgemäßer Gebrauch; Ungeeignetheit zur Körperverletzung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
11.03.1986
Aktenzeichen
1 StR 71/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 11888
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • StV 1987, 87
  • StV 1987, 67

Amtlicher Leitsatz

Der Tatbestand des Diebstahls mit Schußwaffen ist nicht erfüllt, wenn der Täter Patronenmunition, d. h. Munition mit einem aus dem Lauf der mitgeführten Waffe zu verschießenden "Geschoß", gar nicht bei sich führt und die Waffe deshalb zur körperlichen Verletzung eines Menschen durch ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet ist.