Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.03.1986, Az.: 1 StR 71/86
Waffenbegriff; Fehlende Munition; Bestimmungsgemäßer Gebrauch; Ungeeignetheit zur Körperverletzung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 11.03.1986
- Aktenzeichen
- 1 StR 71/86
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 11888
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- StV 1987, 87
- StV 1987, 67
Amtlicher Leitsatz
Der Tatbestand des Diebstahls mit Schußwaffen ist nicht erfüllt, wenn der Täter Patronenmunition, d. h. Munition mit einem aus dem Lauf der mitgeführten Waffe zu verschießenden "Geschoß", gar nicht bei sich führt und die Waffe deshalb zur körperlichen Verletzung eines Menschen durch ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet ist.