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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 13.07.1962, Az.: 1 ABR 2/61

Bestehen eines Rechtsanspruch; Zahlung von Weihnachtsgeld; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats; Festsetzung der Gesamtsumme; Gratifikationen; Betriebsvereinbarung; Einigungsstelle; Bindungswirkung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
13.07.1962
Aktenzeichen
1 ABR 2/61
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1962, 10071
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 04.11.1960 - 5 BVTa 3/60

Fundstellen

  • BArbBl 1963, 209
  • DB 1962, 1473-1474 (Volltext)
  • NJW 1962, 2367-2368 (amtl. Leitsatz) "hier : Mitwirkung des Betriebsrats)"

Amtlicher Leitsatz

1. Auch bei Bestehen eines betragsmäßig nicht festgelegten Rechtsanspruchs der einzelnen Arbeitnehmer eines Betriebs auf Zahlung von Weihnachtsgeld ist der Betriebsrat nicht nach BetrVerfG 1952 § 56 hinsichtlich der Festsetzung der Gesamtsumme, aus der die Gratifikationen für die einzelnen Arbeitnehmer bestritten werden, mitbestimmungsberechtigt.

2. Es kann jedoch durch Betriebsvereinbarung ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich der Frage geschaffen werden, wie die vom Arbeitgeber festgesetzte Gesamtsumme der Weihnachtsgratifikation auf die einzelnen Arbeitnehmer zu verteilen ist. Weiter kann hinsichtlich dieser Frage vereinbart werden, daß insoweit eine Einigungsstelle bindend entscheidet.