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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 18.01.2005, Az.: StB 6/04

Beschwerde gegen die Ablehnung der Erteilung von Auskünften aus den Akten gegenüber einer Privatperson

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.01.2005
Aktenzeichen
StB 6/04
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2005, 18761
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Düsseldorf - 29.11.2004 - AZ: III-VI 13/03

Fundstelle

  • NStZ-RR 2006, 261

Verfahrensgegenstand

Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung u. a.
hier: Beschwerde des M.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers
am 18. Januar 2005
gemäß § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO
beschlossen:

Tenor:

Die Beschwerde des M. gegen die Verfügung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29. November 2004 - III-VI 13/03 - wird verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BGH - 18.01.2005 - AZ: 2 StE 9/03-3