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Bundessozialgericht
Urt. v. 23.06.1965, Az.: 11 RA 26/64

Rentenberechnung; Anrechnung von Internierungszeiten; Internierungszeit als Ersatzzeit; Internierung eines im Ausland geborenen Deutschen; Verhinderte Auslandsrückkehr

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
23.06.1965
Aktenzeichen
11 RA 26/64
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1965, 10270
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR Nr 13 zu § 1251 RVO

Amtlicher Leitsatz

Auch ein deutscher Staatsangehöriger, der als Kind deutscher Eltern im Ausland geboren ist, stets nur im Ausland gelebt hat, während des ersten Weltkrieges wegen seiner deutschen Staatsangehörigkeit im Ausland interniert gewesen und nach Kriegsende 1918 erstmals nach Deutschland gekommen ist, ist durch feindliche Maßnahmen "an der Rückkehr" aus dem Ausland verhindert gewesen; er hat bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Anspruch auf Berücksichtigung der Internierungszeit als Ersatzzeit iS von AVG § 28 Abs. 1 Nr. 3 (= RVO § 1251 Abs. 1 Nr. 3).