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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.01.1971, Az.: 5 AZR 92/70

Leistungszulage

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
07.01.1971
Aktenzeichen
5 AZR 92/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10026
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 17.12.1969 - 8 Sa 129/69

Fundstellen

  • BB 1971, 309
  • DB 1971, 392 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1971, 151-152 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Auch die Kürzung einer "jederzeit widerruflichen" Leistungszulage kann im Zweifel nur nach billigem Ermessen erfolgen.

2. Es bestehen Bedenken dagegen, eine Leistungszulage mit der Begründung zu kürzen, der Arbeitnehmer sei mehrfach längere Zeit krank gewesen, sofern die Qualität der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung unverändert bleibt.