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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.02.1970, Az.: 5 AZR 223/69

Urlaubsbedingte Abwesenheit; Weitergezahlte Teile des Arbeitsentgelts; Ermittlung des Gesamtverdienstes; Dreizehnwochenzeitraum; Urlaubsentgelt; Gesetzlicher Mindesturlaub; Verwirkung gesetzlicher Urlaubsansprüche

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
05.02.1970
Aktenzeichen
5 AZR 223/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10025
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 10.04.1969 - 5 Sa 18/69

Fundstellen

  • AiB 1990, 64-72 (Kurzinformation)
  • BB 1970, 581
  • DB 1970, 787 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Während der urlaubsbedingten Abwesenheit des Arbeitnehmers weitergezahlte Teile des Arbeitsentgelts sind bei der Ermittlung des Gesamtverdienstes des Dreizehnwochenzeitraums (BUrlG § 11 Abs. 1 S. 1) grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.

2. Rückständige streitige Ansprüche auf weiteres Urlaubsentgelt für gewährten und bezahlten gesetzlichen Mindesturlaub können verwirken. Ob darüber hinaus die Verwirkung gesetzlicher Urlaubsansprüche allgemein anzuerkennen wäre, bleibt unentschieden.