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Bundessozialgericht
Urt. v. 28.10.1965, Az.: 3 RK 55/61

Ansprüche gegen die Krankenkasse; Unberechtigter Beitragseinbehalt; Anspruch auf Beitragsrückerstattung; Verjährung der Rückerstattungsansprüche; Bösgläubiges Einbehalten; Rechtsmißbräuchliche Einrede der Verjährung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.10.1965
Aktenzeichen
3 RK 55/61
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1965, 10352
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 24, 66 - 70
  • SozR Nr 9 zu § 29 RVO

Amtlicher Leitsatz

1. Die Ansprüche auf Rückerstattung von Beiträgen, die die Krankenkasse zu Unrecht als Beiträge des RVTr zur Krankenversicherung der Rentner (RVO § 381 Abs. 2) einbehalten hat, unterliegen der Verjährung nach RVO § 29 Abs. 2.

2. Hat eine Krankenkasse Beiträge des Rentenversicherungsträgers zur Krankenversicherung der Rentner einbehalten, von denen sie wußte oder wissen mußte, daß ein Rechtsanspruch darauf nicht besteht, so ist die Berufung auf die Verjährungseinrede nach RVO § 29 Abs. 2 gegenüber dem Anspruch des Rentenversicherungsträgers auf Rückerstattung dieser Beiträge rechtsmißbräuchlich.