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§ 25 DSchG - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Schutz der Denkmale (Denkmalschutzgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
DSchG,SH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
224-11

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündigung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Denkmalschutzgesetz vom 12. Januar 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 83) *), Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen ersetzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 4. April 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 143), außer Kraft.

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 224-1

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Kiel, 30. Dezember 2014

T o r s t e n   A l b i g
Ministerpräsident

A n k e     S p o o r e n d o n k
Ministerin für Justiz, Kultur und Europa