Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.10.1964, Az.: 4 AZR 266/63
Tarifgehalt; Tariflohnerhöhung; Mindestvergütung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 28.10.1964
- Aktenzeichen
- 4 AZR 266/63
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1964, 10144
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 02.04.1963 - 7 Sa 594/62
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1965, 399 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Wird eine Zulage "zum augenblicklichen Tarifgehalt" und damit ein übertarifliches Gehalt gewährt, so wird eine solche Gehaltsabrede mangels einer entgegenstehenden Vereinbarung durch eine Tariflohnerhöhung erst dann berührt, wenn der neue Tariflohn das vereinbarte bisherige Gehalt übersteigt und deshalb nunmehr gemäß § 4 Abs. 3 TVG als Mindestvergütung zu zahlen ist.