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Bundesgerichtshof
Urt. v. 23.10.1967, Az.: II ZR 55/65

Schuldhafte Verursachung eines Unfalls; Anscheinsbeweis; Kraftfahrer; Abkommen von Fahrbahn

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
23.10.1967
Aktenzeichen
II ZR 55/65
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1967, 10738
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Düsseldorf

Fundstelle

  • VersR 1967, 1142

Redaktioneller Leitsatz

1. Es besteht der erste Anschein für die schuldhafte Verursachung eines Unfalls, wenn ein Kraftfahrer auf einer übersichtlichen Straße gegen einen Baum fährt.

2. Kommt der Kraftfahrer zur Nachtzeit bei ungünstigen Straßen- und Witterungsbedingungen von der Fahrbahn ab, so trifft dieser Erfahrungssatz trifft aber in seinen tatsächlichen Voraussetzungen nicht mehr zu.