Bundesgerichtshof
Urt. v. 23.10.1967, Az.: II ZR 55/65
Schuldhafte Verursachung eines Unfalls; Anscheinsbeweis; Kraftfahrer; Abkommen von Fahrbahn
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 23.10.1967
- Aktenzeichen
- II ZR 55/65
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1967, 10738
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- OLG Düsseldorf
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- VersR 1967, 1142
Redaktioneller Leitsatz
1. Es besteht der erste Anschein für die schuldhafte Verursachung eines Unfalls, wenn ein Kraftfahrer auf einer übersichtlichen Straße gegen einen Baum fährt.
2. Kommt der Kraftfahrer zur Nachtzeit bei ungünstigen Straßen- und Witterungsbedingungen von der Fahrbahn ab, so trifft dieser Erfahrungssatz trifft aber in seinen tatsächlichen Voraussetzungen nicht mehr zu.