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Bundessozialgericht
Urt. v. 26.09.1986, Az.: 2 RU 60/85

Gewerbsmäßige Bauarbeiten; Bestandssicherung des Unternehmens; Abgrenzung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
26.09.1986
Aktenzeichen
2 RU 60/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 11450
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NZA 1987, 286

Amtlicher Leitsatz

Für die Abgrenzung der nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten i. S. des § 729 II RVO von gewerbsmäßigen Bauarbeiten ist die Bestandssicherung des die Bauarbeiten ausführenden Unternehmens entscheidend.