Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 17.10.1984, Az.: 1 BvR 284/84
Pflegeeltern; Verbleib des Kindes; Elternrecht; Herausgabe des Kindes; Verbleib des Kindes
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 17.10.1984
- Aktenzeichen
- 1 BvR 284/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 11760
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BVerfGE 68, 176 - 192
- FamRZ 1985, 39
- MDR 1985, 290 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1985, 413-415 (Urteilsbesprechung von WM Ludwig Salgo)
- NJW 1985, 423-424 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. Die Regelung des § 1632 Abs. 4 BGB, wonach das Kind auch gegen den Willen der leiblichen Eltern bei den Pflegeeltern verbleibt, steht im Einklang mit Verfassungsrecht.
2. Ist während einer bereits länger andauernden Pflege zu befürchten, daß das Kind bei Herausgabe an die leiblichen Eltern einen nicht unerheblichen Schaden erleiden wird, so kann das Verbleiben des Kindes bei den Pflegeeltern angeordnet werden, obwohl die Voraussetzungen des § 1666 Abs.1 BGB nicht vorliegen. Jedoch ist hierbei das Wohl des Kindes gegen das Recht der Eltern abzuwägen.