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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.07.1986, Az.: 3 AZR 71/85

BAT; Zusatzversorgung; Zusatzversorgungskasse; Arbeitsvertrag; Versorgungszusage; Versorgungstarifvertrag; Tarifverträge

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
29.07.1986
Aktenzeichen
3 AZR 71/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 10181
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Herne 21.02.1984 - 2 Ca 3173/83
LAG Hamm 06.11.1984 - 11 Sa 451/84

Fundstellen

  • BB 1987, 1392
  • NZA 1987, 668
  • RdA 1987, 187

Amtlicher Leitsatz

Wenn in einem Unternehmen, das nicht in den Geltungsbereich des BAT fällt und auch nicht Mitglied einer Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes werden kann, alle Arbeitsverträge pauschal auf die Regelungen des BAT verweisen, liegt darin allein noch keine Versorgungszusage, obwohl § 46 BAT i. V. mit speziellen Versorgungstarifverträgen eine Zusatzversorgung vorsieht.