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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 28.03.1984, Az.: I R 77/83

Aussetzung der Vollziehung; Verhältnis der FGO zu allgemeinen Vorschriften; Rechtsschutzbedürfnis

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
28.03.1984
Aktenzeichen
I R 77/83
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1984, 10715
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
FG Nürnberg

Fundstellen

  • BFHE 141, 1 - 1
  • BStBl II 1984, 562

Amtlicher Leitsatz

Der I. Senat legt dem Großen Senat des BFH gemäß § 11 Abs. 3 FGO folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vor: 1. Verdrängt im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung § 69 Abs. 3 FGO als spezialgesetzliche Regelung die allgemeinen Vorschriften über die Klagearten? 2. Besteht für ein Klageverfahren über die Aussetzung der Vollziehung ein Rechtsschutzbedürfnis (falls Frage 1 verneint wird)?