Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 04.09.1986, Az.: BVerwG 1 C 19/86
Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis; Einreise ohne Visum; Sichtvermerk; Ausländer; Einreise; Fortsetzung des Aufenthalts; Visumspflicht; Glaubhaftmachung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 04.09.1986
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 C 19/86
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 12392
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 2 Abs. 1 S. 2 AuslG
- § 5 Abs. 2 AuslG
Fundstellen
- BVerwGE 75, 20 - 26
- DVBl 1987, 49-50 (Volltext mit amtl. LS)
- DÖV 1987, 110
- NJW 1987, 597-599 (Volltext mit amtl. LS)
- NVwZ 1987, 331 (amtl. Leitsatz)
Redaktioneller Leitsatz
Aufenthaltserlaubnis verweigert gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 bei Einreise ohne erforderliches Visum oder im voraus zu einem anderen Zweck als vom Sichtvermerk gedeckt:
- nicht, wenn ein Ausländer sich erst nach der Einreise entschließt, den Aufenthalt mit anderem Ziel fortzusetzen, das an sich visumspflichtig ist;
- zu den Anforderungen daran, einen solchen erst nach der Einreise gefaßten Entschluß glaubhaft zu machen.