Bundesgerichtshof
Urt. v. 26.09.1972, Az.: VI ZR 82/71
Verkehrssicherungspflicht; Abgabe von Chemikalien; Sprengstoff; Unerlaubte Handlung; Sorgfaltspflicht des Apothekers; Sorgfaltspflicht des Chemikers
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 26.09.1972
- Aktenzeichen
- VI ZR 82/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 11228
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BB 1973, 446
- MDR 1973, 41 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1973, 30-31 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Es handelt sich um die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht, wenn ein Drogist gefährliche Chemikalien, die zur Bereitung von Sprengstoff geeignet sind, privat an Jugendliche abgibt, wobei derjenige, der abgibt, noch nicht einmal positive Kenntnis - z.B. aufgrund besonderer Fachkenntnisse - von der Gefährlichkeit der Stoffe haben muß. (Vorliegend geht es um ein Pflanzenschutzmittel, das überwiegend aus Natriumchlorid besteht).