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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 27.09.1995, Az.: BVerwG 3 C 11/94

Beiladung; Notwendigkeit; Rechtsschutzgarantie

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
27.09.1995
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 11/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 13806
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Düsseldorf - XX 3 K 13822/93

Fundstelle

  • NVwZ-RR 1996, 299 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Nur wenn das Ergebnis des Rechtsstreits für einen Dritten möglicherweise belastend sein kann, weil es seine Rechtsstellung in irgendeiner Weise beeinträchtigt, besteht vor dem Hintergrund der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 IV GG die Notwendigkeit, den Dritten zwingend am Verfahren zu beteiligen.