Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 25.06.1985, Az.: VI ZR 34/84

Gesetzliche Unfallversicherung; Stellenbewerber; Vertragsverhandlungen; Arbeitsvertrag; Unfall

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
25.06.1985
Aktenzeichen
VI ZR 34/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 13491
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1985, 1015-1016 (Volltext mit amtl. LS)
  • NZA 1985, 676
  • VersR 1985, 1082-1083 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Frage, ob der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung eingreift, wenn ein Stellenbewerber in einem Unternehmen, mit dem er wegen eines Arbeitsvertrags in Verhandlungen steht und in dem er sich aufhält, um die dortigen Arbeitsbedingungen kennenzulernen, verletzt wird.

2. Zur Frage, ob der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung eingreift, wenn ein Stellenbewerber in einem Unternehmen, mit dem er wegen eines Arbeitsvertrages in Verhandlungen steht und in dem er sich aufhält, um die dortigen Arbeitsbedingungen kennenzulernen, verletzt wird.