Bundesgerichtshof
Urt. v. 25.06.1985, Az.: VI ZR 34/84
Gesetzliche Unfallversicherung; Stellenbewerber; Vertragsverhandlungen; Arbeitsvertrag; Unfall
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 25.06.1985
- Aktenzeichen
- VI ZR 34/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 13491
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1985, 1015-1016 (Volltext mit amtl. LS)
- NZA 1985, 676
- VersR 1985, 1082-1083 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Zur Frage, ob der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung eingreift, wenn ein Stellenbewerber in einem Unternehmen, mit dem er wegen eines Arbeitsvertrags in Verhandlungen steht und in dem er sich aufhält, um die dortigen Arbeitsbedingungen kennenzulernen, verletzt wird.
2. Zur Frage, ob der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung eingreift, wenn ein Stellenbewerber in einem Unternehmen, mit dem er wegen eines Arbeitsvertrages in Verhandlungen steht und in dem er sich aufhält, um die dortigen Arbeitsbedingungen kennenzulernen, verletzt wird.