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Bundessozialgericht
Urt. v. 22.06.1988, Az.: 1 RA 73/87

Frauenaltersruhegeld; Fehlende Regelung; Planwidrige Gesetzeslücke

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.06.1988
Aktenzeichen
1 RA 73/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 11471
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG München 24.06.1987 - S 12 An 0461/86
nachfolgend
BVerfG 06.07.1989 - 1 BvR 1171/88

Fundstellen

  • BSGE 63, 246 - 254
  • SozR 2400 § 25 Nr 1

Amtlicher Leitsatz

1. Das Fehlen einer Regelung, die hinsichtlich der Zugangsvoraussetzungen für das Frauenaltersruhegeld die seit 1.1.1968 zurückgelegten freiwillig versicherten Beschäftigungszeiten der vor 1968 befreiten weiblichen Angestellten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung iS von § 25 Abs 3 AVG gleichstellt, stellt keine planwidrige Gesetzeslücke dar.

2. Insoweit liegt auch kein Verstoß gegen höherrangiges Recht vor.