Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.05.1982, Az.: VI ZB 1/82
Vertretereigenschaft; Ausschluß; Postulationsfähigkeit; Anwaltsverschulden
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 18.05.1982
- Aktenzeichen
- VI ZB 1/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 12530
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Amtlicher Leitsatz
1. Die Vertretereigenschaft des mit der selbständigen Bearbeitung der Rechtssache betrauten angestellten Rechtsanwalts wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß er im Berufungsverfahren tätig wird, ohne am OLG zugelassen zu sein.
2. Das Übersehen der mangelnden Postulationsfähigkeit begründet ein Anwaltsverschulden.