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Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.05.1982, Az.: VI ZB 1/82

Vertretereigenschaft; Ausschluß; Postulationsfähigkeit; Anwaltsverschulden

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.05.1982
Aktenzeichen
VI ZB 1/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12530
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

1. Die Vertretereigenschaft des mit der selbständigen Bearbeitung der Rechtssache betrauten angestellten Rechtsanwalts wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß er im Berufungsverfahren tätig wird, ohne am OLG zugelassen zu sein.

2. Das Übersehen der mangelnden Postulationsfähigkeit begründet ein Anwaltsverschulden.