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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.11.1977, Az.: 3 AZR 329/76

Einstellungsanspruch; Fürsorgepflicht; Gleichbehandlung; Fortbildungslehrgang; Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Teilnahme an einem Umschulungslehrgang; Wiedereinstellungsanspruch

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.11.1977
Aktenzeichen
3 AZR 329/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10052
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 20.01.1976 - 9 Sa 836/75

Fundstellen

  • BB 1978, 257
  • DB 1978, 700-701 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Löst ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis, um an einem zweijährigen Fortbildungsoder Umschulungslehrgang teilzunehmen, der vom Arbeitsamt im Betrieb seines früheren Arbeitgebers durchgeführt wird, so hat er nach Ablauf des Lehrganges nicht ohne weiteres Anspruch darauf, von seinem früheren Arbeitgeber wieder eingestellt zu werden.