Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.12.1987, Az.: V ZR 189/86
Überbau; Eigentum; Grundstücksgrenze; Einheitliche Konstriktion
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 04.12.1987
- Aktenzeichen
- V ZR 189/86
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 13105
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NJW-RR 1988, 458 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Grundsätze über das Eigentum an einem Überbau greifen ein, wenn ein einheitliches Gebäude über die Grundstücksgrenze gebaut ist. Die Einheit des Gebäudes ist zu bejahen bei einheitlicher Konstruktion und Gestaltung sowie funktionaler Einheit, z. B. als Bürogebäude.