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§ 82 BWG - Vorarbeiten

Bibliographie

Titel
Berliner Wassergesetz (BWG)
Amtliche Abkürzung
BWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
753-1

Zur Vorbereitung eines Unternehmens, für das ein Zwangsrecht beantragt ist, gilt § 52 entsprechend.