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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 21.01.1991, Az.: BVerwG 6 C 49/88

Soldat auf Zeit; Dienstgradherabsetzung; Minderung der Übergangsbeihilfe

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
21.01.1991
Aktenzeichen
BVerwG 6 C 49/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 12685
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Bremen 14.03.1988 - 5 A 91/86
OVG Bremen - 20.09.1988 - AZ: 2 BA 13/88

Fundstellen

  • DVBl 1991, 722 (amtl. Leitsatz)
  • ZBR 1991, 152

Amtlicher Leitsatz

Die Dienstgradherabsetzung bei einem Soldaten auf Zeit, die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit bei der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, mindert ohne eine entsprechende ausdrückliche Entscheidung des Disziplinargerichts nicht die Übergangsbeihilfe; diese ist nach dem Dienstgrad zu berechnen, den der Soldat bei Beendigung seines Dienstverhältnisses bei der Bundeswehr innehatte.