Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 24.03.1958, Az.: BVerwG III B 17.57

Rechtsmittel

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
24.03.1958
Aktenzeichen
BVerwG III B 17.57
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1958, 11469
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Berlin - 27.10.1956 - AZ: XVI A 262/56

Amtlicher Leitsatz

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eigene Haushaltsführung unverheirateter Geschädigter bejaht werden kann, ist - jedenfalls für die Fälle von Vererbung von Hausrat - noch weiter klärungsbedürftig.

In der Verwaltungsstreitsache
hat das Bundesverwaltungsgericht, III. Senat,
am 24. März 1958
durch
den Senatspräsidenten Holland und
die Bundesrichter Klein und Lullies
ohne mündliche Verhandlung
beschlossen:

Tenor:

Auf die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, XVI. Kammer, vom 27. Oktober 1956 - VG. XVI A 262/56 - wird das vorgenannte Urteil insoweit aufgehoben, als es die Revision nicht zugelassen hat.

Die Revision wird zugelassen.

Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei.

Gründe

1

Im vorliegenden Fall ist die Frage streitig, ob der Kläger als unverheirateter Geschädigter einen Haushalt mit überwiegend eigener Einrichtung geführt hat. Von welchen Voraussetzungen dies abhängt, ist zwar schon in weitem Umfang - soweit es hier nicht entscheidend auf die tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls ankommt - rechtsgrundsätzlich geklärt. Der vorliegende Fall erscheint aber für eine rechtsgrundsätzliche Klärung der Frage geeignet, ob, unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt ein infolge zeitweiliger Abwesenheit vom Ort der Haushaltsführung an der unmittelbaren (persönlichen) Übernahme der Haushaltsführung behinderter Anspruchsbewerber gleichwohl im Wege der Erbfolge in die Haushaltsführung seiner verstorbenen Eltern (oder eines verstorbenen Elternteils) einrücken (hineinwachsen) kann.

Holland
Klein
Lullies