Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 30.01.1990, Az.: 2 BvR 1085/89
Zivilprozeß; Kosten für Dolmetscher; Erstattungsfähigkeit; Verhältnismäßigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 30.01.1990
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1085/89
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1990, 12276
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- IPRspr 1990, 229
- NJW 1990, 3072-3073 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Auffassung, daß im Zivilprozeß die Dolmetscherkosten für die schriftliche Übersetzung von Schriftsätzen dann nicht erstattungsfähig sind, wenn es um einen einfach gelagerten Sachverhalt geht, die schriftliche Übersetzung für das prozessuale Vorgehen der Parteien ohne Bedeutung ist und ihre Kosten außer Verhältnis zur Höhe der Klageforderung stehen, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.