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Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.05.1988, Az.: V ZR 29/87

Grundbuch; Löschungsklage; Rechtsschutzbedürfnis; Grunddienstbarkeit; Wasserversorgung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
20.05.1988
Aktenzeichen
V ZR 29/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 13458
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DNotZ 1989, 562-565
  • MDR 1988, 1044 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW-RR 1988, 1229-1231 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Löschungsklage nach § 894 BGB entfällt nicht deshalb, weil das streitgegenständliche Recht zu Unrecht im Grundbuch gelöscht wurde.

2. Zur Auslegung einer Grunddienstbarkeit, das für ein Hofanwesen "nötige Wasser" aus einer "Quelle gebührenfrei mittels eines Rohres zu entnehmen".