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Bundesgerichtshof
Urt. v. 01.02.1961, Az.: IV ZB 400/60

Ablehnungsgrund; Sachverständiger; Anhörung in Vorinstanz; Gutachten

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
01.02.1961
Aktenzeichen
IV ZB 400/60
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 10251
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • MDR 1961, 397 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Ein Ablehnungsgrund nach § 42 ZPO für eine Partei erwächst nicht allein daraus, daß ein Sachverständiger von der Vorinstanz gehört wurde und dort ein Gutachten erstattet, das von dieser Partei nicht gebilligt worden ist.