Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 01.02.1963, Az.: 1 ABR 1/62
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl; Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren; Selbständige Betriebe
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 01.02.1963
- Aktenzeichen
- 1 ABR 1/62
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1963, 10001
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 08.12.1961 - 4 BVTa 6/61
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 14, 82 - 96
- AiB 2006, 107 (amtl. Leitsatz)
- DB 1963, 662 (amtl. Leitsatz)
- NJW 1963, 1325-1328 (Volltext mit amtl. LS) "Entscheidung von Fragen der Betriebsorganisation"
Amtlicher Leitsatz
1. Die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl kann im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren geltend gemacht werden.
2. Im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren ist auch über die Frage zu entscheiden, ob zwei selbständige Betriebe vorliegen.
3. Die Entscheidung über die vorstehend zu 2 erwähnte Frage hängt von den Umständen des einzelnen Falles ab.
4. Über die einzelnen Grundsätze, die für die Entscheidung über die im Leitsatz zu 2 genannte Frage maßgeblich sind.