Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.11.1989, Az.: I ZR 14/88
„Bibelreproduktion“
Urheberrecht; Änderung der Größenverhältnisse; Kupferstich – Photographie; Bibel; Sammelwerk; Buchvertrieb; Lichtbildschutz; Nutzungsart
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 08.11.1989
- Aktenzeichen
- I ZR 14/88
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1989, 13209
- Entscheidungsname
- Bibelreproduktion
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 4 UrhRG
- § 31 Abs. 5 UrhRG
- § 72 UrhRG
Fundstellen
- AfP 1990, 30-35
- CR 1990, 403 (amtl. Leitsatz)
- GRUR 1990, 669-674 (Volltext mit amtl. LS) "Bibelreproduktion"
- MDR 1990, 697-698 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW-RR 1990, 1061-1065 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Zur Frage einer urheberrechtsschutzfähigen Bearbeitung durch die Änderung der Größenverhältnisse (Format und Satzbreite) übernommener Kupferstich - Photographien und durch ihre - nach einem bestimmten Ordnungsprinzip (in gleichartigen Abständen auf der jeweils rechten Seite) erfolgte - Einordnung in eine Bibel.
2. Zur Frage des Vorliegens eines Sammelwerks bei Herstellung und Vertrieb einer Bibelreproduktion.
3. Der Buchvertrieb über Kaffeefilialgeschäfte stellt gegenüber dem Vertrieb über die sonstigen Nebenmärkte außerhalb des Sortimentsbuchhandels keine selbständig abspaltbare Nutzungsart i. S. des § 31 V UrhRG dar.
4. Ein Lichtbildschutz nach § 72 UrhRG scheidet für solche Lichtbilder aus, die sich lediglich als bloße Vervielfältigung anderer Lichtbilder (oder ähnlich hergestellter Erzeugnisse) darstellen.