Bundesgerichtshof
Beschl. v. 21.12.1982, Az.: VI ZR 175/80
Prozeßkostenhilfe; Ratenzahlung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 21.12.1982
- Aktenzeichen
- VI ZR 175/80
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1982, 12613
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- MDR 1983, 571 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1983, 944 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Ratenzahlungsanordnungen bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe werden durch eine neue Ratenzahlungsanordnung in einem späteren Rechtszug gegenstandslos. Das gilt auch für eine erstmals vom BGH angeordnete Zahlung von Raten an die Bundeskasse, wenn nach Zurückverweisung des Rechtsstreits an das OLG dieses Zahlung von Raten an die Landeskassen anordnet.