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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 21.12.1982, Az.: VI ZR 175/80

Prozeßkostenhilfe; Ratenzahlung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
21.12.1982
Aktenzeichen
VI ZR 175/80
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1982, 12613
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1983, 571 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1983, 944 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ratenzahlungsanordnungen bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe werden durch eine neue Ratenzahlungsanordnung in einem späteren Rechtszug gegenstandslos. Das gilt auch für eine erstmals vom BGH angeordnete Zahlung von Raten an die Bundeskasse, wenn nach Zurückverweisung des Rechtsstreits an das OLG dieses Zahlung von Raten an die Landeskassen anordnet.