Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.11.1957, Az.: 4 AZR 228/55
Fest umgrenzter Zeitraum; Datumsmäßige Festlegung; Zeitliche Begrenzung; Vorbildungsverhältnisse; Ausbildungsverhältnisse
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 13.11.1957
- Aktenzeichen
- 4 AZR 228/55
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1957, 10090
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Frankfurt 04.02.1955 - I LA 125/54
Rechtsgrundlagen
- § 1 Abs. 3 Buchst. b KHeilT
- § 611 BGB
Fundstellen
- AP Nr. 7 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche
- BArbBl 1958, 199
Amtlicher Leitsatz
1. Der Begriff des "fest umgrenzten Zeitraums" i.S. des KrT § 1 Abs. 3 Buchst. b erfordert nicht, daß dieser datumsmäßig genau festgelegt ist.
2. Eine dieser Voraussetzung der genannten Bestimmung genügende zeitliche Begrenzung der von ihr erfaßten Vor- oder Ausbildungsverhältnisse ist schon dann gegeben, wenn sie aus den getroffenen Vereinbarungen anhand objektiver Maßstäbe für die Vertragsparteien klar und eindeutig feststellbar ist.
3. Daran fehlt es, wenn die Beendigung der Beschäftigung an ein Ereignis geknüpft ist, von dem nicht nur nicht der Zeitpunkt seines Eintritts, sondern nicht einmal feststeht, ob es überhaupt eintritt.