Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.07.1959, Az.: 1 AZR 4/58
Anspruch auf Feiertagsbezahlung; Wochentag; Wochenfeiertag; Arbeitszeit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 09.07.1959
- Aktenzeichen
- 1 AZR 4/58
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1959, 10038
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Mainz 15.10.1957 - 1 Sa 100/57
Rechtsgrundlagen
- § 611 BGB
- § 1 FeiertLohnzG
Fundstellen
- BAGE 8, 76 - 80
- DB 1959, 952 (amtl. Leitsatz)
- NJW 1959, 1747 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Den Anspruch auf Feiertagsbezahlung haben auch solche Arbeitnehmer, die nur an 4 Tagen der Woche beschäftigt sind, wenn auf einen dieser Wochentage ein Wochenfeiertag fällt. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Arbeitszeit regelmäßig auf den Wochentag gelegt war, auf den dann der Wochenfeiertag fällt.