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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.07.1959, Az.: 1 AZR 4/58

Anspruch auf Feiertagsbezahlung; Wochentag; Wochenfeiertag; Arbeitszeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
09.07.1959
Aktenzeichen
1 AZR 4/58
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1959, 10038
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Mainz 15.10.1957 - 1 Sa 100/57

Fundstellen

  • BAGE 8, 76 - 80
  • DB 1959, 952 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1959, 1747 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Den Anspruch auf Feiertagsbezahlung haben auch solche Arbeitnehmer, die nur an 4 Tagen der Woche beschäftigt sind, wenn auf einen dieser Wochentage ein Wochenfeiertag fällt. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Arbeitszeit regelmäßig auf den Wochentag gelegt war, auf den dann der Wochenfeiertag fällt.